💡 Bloglexikon: Empörung

Empörung, die – Das bedeutendste Grundrecht unserer Gesellschaft, in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert:

§1 Die Empörung des Menschen ist unantastbar.

Die gesellschaftlich angemessene Reaktion auf den Aufruf „Empört euch“ lautet nicht „worüber“, sondern „Wie laut?“. Dabei ist es unbedeutend, ob man selbst von dem Betroffen ist, was die Empörung auslöst.

Konnte man sich früher höchstens im Kreis seiner Freunde und Bekannten zu Hause oder an der Theke empören, so werden heutzutage immer häufiger Massenmedien wie Twitter und Facebook verwendet, um seiner Empörung Ausdruck zu verleihen.


Teile Beitrag ĂĽber

Ihre Fragen und Anmerkungen sind jederzeit willkommen.

Ihre Rückmeldung wird nicht unter diesem Beitrag veröffentlicht. Das Formular ist als private Kontaktmöglichkeit mit mir gedacht.

* Erforderliche Angaben