Grammatischer Sachverstand siegt im Gericht

Der BGH hat in einem Urteil gegen eine Klägerin entschieden, die juristisch durchsetzen wollte, dass sie von ihrer Sparkasse mit einer femininen Form von Kunde angesprochen wird.

Der BGH hat in seinem Urteil jetzt klargestellt, dass das generische Maskulin keine Diskriminierung darstellt, weil das grammatische Geschlecht nicht identisch ist mit dem biologischen Geschlecht.

Karsten Krogmann von der NWZ kommentiert dieses Urteil treffend:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer Frau, die bei ihrer Sparkasse nicht „Kunde“ sein will, sondern als „Kundin“ angesprochen werden möchte, ist eine Nachhilfestunde in Sachen Linguistik. Die Richter erinnern die Frau und die Öffentlichkeit daran, dass das grammatische Geschlecht nichts mit dem biologischen zu tun hat. Das sogenannte generische Maskulinum, etwa im Wort „Kläger“, kennzeichnet eine Personengruppe unabhängig vom Geschlecht. Ein Kläger ist zunächst nicht Mann oder Frau – er ist jemand, der klagt; er ist der Träger der Handlung „klagen“. Wer über „die Menschen“ spricht, also über „sie“, der tut das wie so oft im Plural übrigens in sehr femininer Form – und meint womöglich trotzdem auch Männer.

Und:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs war überfällig, weil es zur Mäßigung aufruft. Ja, lasst uns den Kampf gegen Diskriminierung weiterkämpfen – aber bitte nicht länger auf dem falschen Schlachtfeld!

Ich hoffe, dass dieses Urteil auch vor dem Verfassungsgericht Bestand hat und damit auch höchstrichterlich festgehalten wird, was eigentlich grammatisches 1×1 ist.

Ich werde auch weiterhin auf jede Verhunzung und Verundeutlichung der Sprache durch irgendwelche x-Fach Formulierungen und Sternchen, Unterstriche etc. verzichten.


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